M E R K B L A T T     F Ü R     B E W E R B E R

 

Sehr geehrte Kleingartenbewerber,

mit diesem Schreiben wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie einen Kleingarten auf Pacht- oder Kaufrecht erwerben können.

Mit der Antragstellung wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Mitglied ohne Garten im Kleingartenverein Karlsfeld e.V. zu werden. Sie erwerben dadurch die Vormerkung auf Zuweisung eines Kleingartens und erhalten die Zeitschrift "Bayerischer Kleingärtner" durch die Post zugestellt.

Als Bewerbergemeinschaft (Ehepaar oder Lebensgemeinschaft) werden Sie beide Mitglied im Kleingartenverein. Im Mitgliederverzeichnis und für den Mitgliedsbeitrag wird jedoch nur eine Person geführt, die von Ihnen benannt werden muß.

Vom Kleingartenverein werden Sie als außerordentliches Mitglied zu den Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen eingeladen, an der Sie ohne Stimmrecht teilnehmen können.

Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Kleingartens geltend gemacht werden, weder sofort noch später. Auf den Rechtsweg bezüglich solcher Forderungen wird im Aufnahmeantrag gegenüber dem Kleingartenverein Karlsfeld e.V. verzichtet.

Die außerordentliche Mitgliedschaft kann schriftlich jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Auf die Rückzahlung gezahlter Mitgliedsbeiträge besteht kein Anspruch.

Wird in unserer Kleingartenanlage ein Garten frei, werden durch den Vergabeausschuß-Obmann zunächst mehrere Bewerber verständigt. Die Reihenfolge ergibt sich aus dem Eintrittsdatum.

Jeder zur Vergabe anstehende Garten wird von unserem Vergabeausschuß unter Hinzuziehung eines vereidigten Sachverständigen bewertet. Abzulösen und zu bewerten sind: Gartenhaus, Nebengebäude, Nebenanlagen und gärtnerische Kulturen sowie gartentypische Einrichtungen und Gegenstände.

Das Ergebnis der Bewertung wird nach Abstimmung mit dem bisherigen Garteninhaber den in Betracht kommenden Bewerbern mitgeteilt. Für die Höhe der Ablösung ist das Bewertungsergebnis maßgebend.

Bei Kaufgärten kommt noch der Preis für das Grundstück hinzu. Bei Pachtgärten ist für das Grundstück ein jährlicher Pachtzins zu entrichten.

Die Einladungen zu Gartenbesichtigungen und -vergaben erhalten Sie von unserem Vergabeausschuß-Obmann. Die Gartenvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintrittsdatums.

Laut Beschluß der Mitgliederversammlung beträgt der Mitgliedsbeitrag z. Zt. EUR 52,00.

Bei Übernahme eines Gartens ist eine Zuteilungsgebühr von 1 % der Kaufsumme zu bezahlen. Es ist ein jährlicher Arbeitsdienst von 5 Stunden bis 31.10. zu leisten oder ersatzweise z. Zt. EUR 85,00 zu bezahlen.

Eine Bestätigung der Mitgliedschaft wird Ihnen zusammen mit der Satzung nach Zustimmung des Vorstands zugesandt.

07.2019